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So findest du uns
Wir freuen uns auf deinen Besuch in unserer Werkstatt. Hier findest du unsere Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Montag–Freitag
09:00–12:00 Uhr & 13:00–18:00 Uhr
Samstag
09:00–15:00 Uhr
Robert-Bosch-Straße 1 · Wimsheim
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Peters Fahrzeug- und Reifen Service
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Peters Fahrzeug- und Reifen Service
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE318915765
Peters Fahrzeug- und Reifen Service
Diese Bedingungen gelten für Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und Reifenserviceaufträge, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für eigenständige Warenkäufe und Einlagerungsverträge gelten diese Bedingungen nicht.
Das Absenden des Formulars „Termin anfragen“ stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme.
Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn Kunde und Werkstatt den Leistungsumfang und die Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage vereinbart haben und die Werkstatt die Beauftragung annimmt. Eine bloße Terminreservierung begründet für sich allein keinen kostenpflichtigen Reparaturauftrag.
Maßgeblich sind die vereinbarten Arbeiten. Stellt sich während der Ausführung ein zusätzlicher Reparaturbedarf heraus, informiert die Werkstatt den Kunden über die erforderlichen Arbeiten und die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten.
Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Auftrag umfasst sind. Bis zur Entscheidung dürfen die davon betroffenen Arbeiten unterbrochen werden. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
Es gelten die vereinbarten Preise beziehungsweise Berechnungsgrundlagen. Gegenüber Verbrauchern enthalten Preisangaben die gesetzliche Umsatzsteuer.
Eine gesondert beauftragte kostenpflichtige Diagnose oder Fehlersuche ist entsprechend der Vereinbarung zu vergüten, auch wenn anschließend kein Reparaturauftrag erteilt wird. Voraussetzung ist, dass die beauftragte Diagnoseleistung erbracht wurde.
Ein Kostenvoranschlag wird nur berechnet, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Wird eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags erkennbar, informiert die Werkstatt den Kunden unverzüglich. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben bestehen.
Vereinbarte Abgabe- und Abholtermine sind einzuhalten. Ein Abgabetermin ist kein verbindlicher Fertigstellungstermin, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde informiert die Werkstatt über bekannte Schäden, relevante Umbauten, besondere Fahrzeugeigenschaften und sicherheitsrelevante Störungen. Nicht benötigte Wertsachen sollen vor der Fahrzeugübergabe entfernt werden. Die Haftung der Werkstatt richtet sich nach Ziffer 9.
Über erkennbare Verzögerungen informiert die Werkstatt den Kunden. Gesetzliche Rechte bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um möglichst frühzeitige Mitteilung, nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher. Allein aus einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen entsteht keine pauschale Ausfallgebühr.
Ein bereits erteilter Werkvertrag kann vom Kunden nach Maßgabe des § 648 BGB vor Vollendung gekündigt werden. Die Werkstatt kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
Für den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung gilt die gesetzliche Vermutung von fünf Prozent der darauf entfallenden vereinbarten Vergütung. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren, niedrigeren oder vollständig entfallenden Anspruchs offen. Eine doppelte Berechnung erfolgt nicht.
Gesetzliche Widerrufsrechte und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Die Vergütung ist nach Abnahme und Zugang der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln, bleiben unberührt.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Bei einem vom Kunden zu vertretenden Abnahme- oder Annahmeverzug können erforderliche zusätzliche Aufwendungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Eine pauschale Standgebühr wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.
Der Werkstatt steht ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu, soweit dessen Voraussetzungen nach § 647 BGB vorliegen.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll festgestellte Mängel möglichst zeitnah mitteilen und der Werkstatt im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Eine verspätete Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust ihrer Mängelrechte.
Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Werkstatt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt; für Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Haftungsregelungen.
Der Umfang des HU- beziehungsweise TÜV-Services richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Die gesetzliche Prüfung erfolgt durch die hierfür zuständige Prüfstelle beziehungsweise Prüfperson. Ein Bestehen der Prüfung wird nicht garantiert.
Erforderliche Reparaturen werden nach Ziffer 3 abgestimmt. Für die eigenen vertraglichen Leistungen bleibt die Werkstatt verantwortlich.
Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit erforderlich, werden eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt.
Ein Beginn der Arbeiten vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist setzt die gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Kunden voraus. Die Zustimmung zu diesen AGB allein ersetzt diese Erklärungen nicht.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
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Wenn Sie uns per Formular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihres Anliegens, zur Beantwortung von Rückfragen und zur Terminabstimmung.
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Wir speichern Anfragen und die zugehörige Kommunikation, solange dies zur Bearbeitung erforderlich ist. Danach löschen wir die Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder erforderlichen Maßnahmen zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen entgegenstehen.
Für gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen gelten die jeweiligen Fristen. Steuerlich relevante Buchungsbelege sind regelmäßig acht Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe regelmäßig sechs Jahre aufzubewahren. Nicht jede Terminanfrage unterliegt diesen Fristen.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungen beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Eine erforderliche Speicherung zur Wahrung unserer Rechtsansprüche beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie folgende Rechte:
Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Für die Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns über die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten erreichen.
Widerspruchsrecht: Bei einer Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch einlegen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht weiter, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe überwiegen oder die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Gegen die Verarbeitung Ihrer Daten für Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes.
Für unseren Betrieb kommt insbesondere der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in Betracht.
Peters Fahrzeug- und Reifen Service · Wimsheim
Vom Ölwechsel über die Reifenmontage bis zur umfangreichen Reparatur: Wir kümmern uns um dein Fahrzeug. Persönlich, markenübergreifend und mit klaren Absprachen.
Unsere Leistungen
Wartung, Reparatur oder die nächste Hauptuntersuchung: Wir besprechen mit dir, welche Arbeiten sinnvoll sind.
Passendes Motoröl und saubere Filter für die regelmäßige Pflege deines Motors.
Deine Klimaanlage kühlt nicht richtig? Wir prüfen Funktion und mögliche Ursachen.
Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung und Terminabstimmung für die Hauptuntersuchung.
Neue Reifen, saisonaler Wechsel oder Unruhe beim Fahren: Wir kümmern uns darum.
Wartung passend zu deinem Fahrzeug, seiner Laufleistung und dem Serviceintervall.
Bei Geräuschen, Vibrationen oder Verschleiß prüfen wir deine Bremsanlage.
Warnleuchte an oder Startprobleme? Wir gehen der Ursache nach.
Poltern oder ungewohntes Fahrverhalten? Wir prüfen die betroffenen Bauteile.
Wir prüfen, welche Reparatur an Motor oder Antrieb erforderlich ist.
Ungewöhnlich laut oder beschädigt? Wir prüfen deine Abgasanlage.
Bei Rost und Blechschäden prüfen wir die Möglichkeiten der Instandsetzung.
Dein Anliegen fehlt? Sprich uns auf weitere Arbeiten an deinem Fahrzeug an.
Die Durchführbarkeit klären wir anhand von Fahrzeug, Ausstattung und Zustand. Gesetzliche Hauptuntersuchungen erfolgen durch die zuständige Prüforganisation.
Auch für die kleinen Dinge
Nicht jede Reparatur ist groß – aber jede verdient einen genauen Blick. Beschreibe uns einfach, was dir auffällt.
So läuft es ab
Nenne uns dein Fahrzeug und die gewünschte Leistung. Die FIN hilft uns, dein Fahrzeug genauer zuzuordnen.
Wir klären den Prüf- oder Reparaturumfang, die Kosten beziehungsweise deren Grundlage und einen passenden Termin.
Wir führen die vereinbarten Arbeiten aus. Zusätzlichen Reparaturbedarf besprechen wir vor der Beauftragung mit dir.
Gut zu wissen
Wir betreuen Fahrzeuge aller gängigen Automarken. Ob eine bestimmte Arbeit an deinem Modell möglich ist, klären wir vorab anhand der Fahrzeugdaten und des gewünschten Leistungsumfangs.
Das hängt vom Fahrzeug, der Fehlerursache, den benötigten Teilen und dem Arbeitsaufwand ab. Wir stimmen die Kosten oder Berechnungsgrundlage mit dir ab. Eine kostenpflichtige Diagnose wird vorher vereinbart.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld E. Sie hilft uns bei der Fahrzeug- und Teilezuordnung.
Nein. Über das Formular sendest du zunächst eine Anfrage. Wir melden uns bei dir und bestätigen den Termin persönlich.
Das entscheiden wir nach Besichtigung. Material, Schadensumfang und Herstellervorgaben bestimmen, ob ein Bauteil geschweißt werden kann oder ersetzt werden muss.
Hilfreich sind Fahrzeugmarke, Modell, Baujahr, Kilometerstand und möglichst die FIN. Beschreibe außerdem das Problem, angezeigte Warnmeldungen und wann die Störung auftritt.
Deine Werkstatt in Wimsheim
Ölservice, neue Reifen oder eine Reparatur: Schick uns deine Anfrage oder ruf direkt an. Wir besprechen die nächsten Schritte mit dir.
Über uns · Peters Werkstatt
Seit drei Generationen steht Peters Werkstatt für handwerkliche Erfahrung, zuverlässigen Service und persönliche Beratung. In Wimsheim verwurzelt, sind wir für unsere Kunden und ihre Fahrzeuge da.
Als einer der ersten Betriebe im Wimsheimer Gewerbegebiet gehört unsere Werkstatt seit vielen Jahren zum Ort. Über drei Generationen haben wir Erfahrung weitergegeben und unseren Betrieb mit viel Einsatz und Freude am Handwerk weiterentwickelt.
Unseren guten Ruf verdanken wir vor allem dem Vertrauen unserer Kunden. Viele begleiten uns bereits seit Jahren und empfehlen uns an Familie, Freunde und Bekannte weiter. Diese Verbundenheit bedeutet uns viel und motiviert uns jeden Tag.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, erklären notwendige Arbeiten verständlich und legen Wert auf eine sorgfältige Ausführung. Denn zu gutem Werkstattservice gehört für uns auch, dass Sie wissen, was an Ihrem Fahrzeug gemacht wird.
Weitergegebenes Wissen, gelebtes Handwerk und ein persönlicher Bezug zu unserer Arbeit.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Arbeiten notwendig sind, und beantworten Ihre Fragen.
Persönliche Betreuung und zuverlässige Arbeit bilden die Grundlage unserer Kundenbeziehungen.
Wir freuen uns, Sie in Peters Werkstatt begrüßen zu dürfen.
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